Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in der Sitzung vom 4. November 2025 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Treuhändergesetzes sowie des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet.
Die Gesetzesänderungen dienen einerseits der Umsetzung einer Empfehlung aus der MONEYVAL-Länderprüfung 2021 (Empfehlung 28, Kriterium 28.4) und betreffen insbesondere die rechtssichere Ausgestaltung des Begriffs "associates" im Bewilligungsverfahren.
Zudem sollen praxisorientierte Anpassungen bei der Berufszulassung für Treuhänder vorgenommen werden. Die Mindestdauer der praktischen Betätigung wird von drei auf zwei Jahre reduziert und Tätigkeiten bei Banken oder Versicherungsunternehmen können künftig angerechnet werden. Auch die Prüfungsgebiete der Treuhänderprüfung sollen modernisiert werden.
Schliesslich werden legistische Versäumnisse im Bereich der Strafbarkeit juristischer Personen im TrHG bereinigt.
Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im Dezember 2025 in erster Lesung behandelt.
Die von der Regierung verabschiedete Vorlage kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.llv.li bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100936376
Die Regierung hat in der Sitzung vom 4. November 2025 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Treuhändergesetzes sowie des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet.
Die Gesetzesänderungen dienen einerseits der Umsetzung einer Empfehlung aus der MONEYVAL-Länderprüfung 2021 (Empfehlung 28, Kriterium 28.4) und betreffen insbesondere die rechtssichere Ausgestaltung des Begriffs "associates" im Bewilligungsverfahren.
Zudem sollen praxisorientierte Anpassungen bei der Berufszulassung für Treuhänder vorgenommen werden. Die Mindestdauer der praktischen Betätigung wird von drei auf zwei Jahre reduziert und Tätigkeiten bei Banken oder Versicherungsunternehmen können künftig angerechnet werden. Auch die Prüfungsgebiete der Treuhänderprüfung sollen modernisiert werden.
Schliesslich werden legistische Versäumnisse im Bereich der Strafbarkeit juristischer Personen im TrHG bereinigt.
Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im Dezember 2025 in erster Lesung behandelt.
Die von der Regierung verabschiedete Vorlage kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.llv.li bezogen werden.
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