Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag, 4. November 2025, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die verbleibenden Teile des 18. Sanktionspakets gegenüber Russland, das die EU am 18. Juli 2025 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Das 18. EU-Massnahmenpaket richtet sich gegen die Energie-, Finanz- und Militärsektoren Russlands und soll dazu beitragen, den Handel zwischen der EU und Russland weiter zu reduzieren. Im Rahmen des Pakets haben die EU-Mitgliedstaaten verschiedene Finanz-, Waren- und Handelssanktionen beschlossen - darunter Listungen von Organisationen, in die der "Russian Direct Investment Fund" (RDIF) investiert hat. Im Bereich Handel werden die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck erweitert, das Verbot für mittelbare Ausfuhren sanktionierter Güter über Drittstaaten angepasst und bestehende Ausfuhrverbote für Maschinen, Chemikalien, Metalle und Kunststoff erweitert. Mit der Einführung eines neuen Verbots zur Einfuhr von russischen Erdölerzeugnissen und der Ausweitung der Verbote in Bezug auf den Import von russischem Flüssigerdgas (LNG) werden auch die Massnahmen im Bereich Energie gestärkt. Im Finanzbereich werden ein neues Transaktionsverbot im Zusammenhang mit russischen Gas-Pipelines eingeführt und die bestehenden Transaktionsverbote gezielt erweitert. Schliesslich werden die bestehenden Verbote in Bezug auf die Anerkennung und Vollstreckung russischer Urteile oder Schiedssprüche ausgeweitet und neue Verbote betreffend Zahlungsverkehrssoftwares eingeführt.
Die Aufnahme von 26 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands unterstützen, und die Ausweitung der gezielten Sanktionen gegenüber 105 Schiffen der russischen Schattenflotte hatte Liechtenstein bereits am 20. August 2025 autonom nachvollzogen. Gleiches gilt für die Anpassung der bestehenden Obergrenze für russisches Öl. Nun folgte der autonome Nachvollzug der restlichen EU-Sanktionen sowie der verbliebenen Waren- und Handelssanktionen der von der EU am 18. Juli 2025 erlassenen neuen Sanktionen gegenüber Belarus. Mit letzterem wird die Umgehung der EU-Sanktionen gegenüber Russland über Belarus weiter erschwert.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 52
martin.frick@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100936379
Die Regierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag, 4. November 2025, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die verbleibenden Teile des 18. Sanktionspakets gegenüber Russland, das die EU am 18. Juli 2025 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Das 18. EU-Massnahmenpaket richtet sich gegen die Energie-, Finanz- und Militärsektoren Russlands und soll dazu beitragen, den Handel zwischen der EU und Russland weiter zu reduzieren. Im Rahmen des Pakets haben die EU-Mitgliedstaaten verschiedene Finanz-, Waren- und Handelssanktionen beschlossen - darunter Listungen von Organisationen, in die der "Russian Direct Investment Fund" (RDIF) investiert hat. Im Bereich Handel werden die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck erweitert, das Verbot für mittelbare Ausfuhren sanktionierter Güter über Drittstaaten angepasst und bestehende Ausfuhrverbote für Maschinen, Chemikalien, Metalle und Kunststoff erweitert. Mit der Einführung eines neuen Verbots zur Einfuhr von russischen Erdölerzeugnissen und der Ausweitung der Verbote in Bezug auf den Import von russischem Flüssigerdgas (LNG) werden auch die Massnahmen im Bereich Energie gestärkt. Im Finanzbereich werden ein neues Transaktionsverbot im Zusammenhang mit russischen Gas-Pipelines eingeführt und die bestehenden Transaktionsverbote gezielt erweitert. Schliesslich werden die bestehenden Verbote in Bezug auf die Anerkennung und Vollstreckung russischer Urteile oder Schiedssprüche ausgeweitet und neue Verbote betreffend Zahlungsverkehrssoftwares eingeführt.
Die Aufnahme von 26 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands unterstützen, und die Ausweitung der gezielten Sanktionen gegenüber 105 Schiffen der russischen Schattenflotte hatte Liechtenstein bereits am 20. August 2025 autonom nachvollzogen. Gleiches gilt für die Anpassung der bestehenden Obergrenze für russisches Öl. Nun folgte der autonome Nachvollzug der restlichen EU-Sanktionen sowie der verbliebenen Waren- und Handelssanktionen der von der EU am 18. Juli 2025 erlassenen neuen Sanktionen gegenüber Belarus. Mit letzterem wird die Umgehung der EU-Sanktionen gegenüber Russland über Belarus weiter erschwert.
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