Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. November 2025 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sowie des Personen- und Gesellschaftsrechts aufgeworfenen Fragen (Verkürzung der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist) verabschiedet.
Im aktuellen Informationszeitalter, welches durch fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung geprägt ist, erscheint eine allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist von 30 Jahren nicht mehr zeitgemäss. Ein Vergleich mit den Rechtsordnungen der anderen deutschsprachigen Länder sowie die Berücksichtigung der geltenden Aufbewahrungsfrist für Geschäftsbücher von zehn Jahren bestätigen dies. Die Regierung regte dementsprechend einer Verkürzung der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist auf zehn Jahre an (Bericht und Antrag Nr. 50/2025).
Der Landtag hat die Vorlage am 5. September 2025 in erster Lesung beraten. Sie wurde von den Abgeordneten ausdrücklich begrüsst. Die nun vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, wie beispielsweise zum Beginn des Fristenlaufs für die Verjährung, zur geplanten Reform des Verjährungsrechts in Österreich sowie betreffend den Weiterbestand einzelner spezieller Verjährungsfristen.
Die zweite und abschliessende Lesung dieser Vorlage ist für Dezember 2025 vorgesehen.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Generalsekretär
Michael Winkler
T +423 236 60 94
justiz@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100936387
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. November 2025 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sowie des Personen- und Gesellschaftsrechts aufgeworfenen Fragen (Verkürzung der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist) verabschiedet.
Im aktuellen Informationszeitalter, welches durch fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung geprägt ist, erscheint eine allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist von 30 Jahren nicht mehr zeitgemäss. Ein Vergleich mit den Rechtsordnungen der anderen deutschsprachigen Länder sowie die Berücksichtigung der geltenden Aufbewahrungsfrist für Geschäftsbücher von zehn Jahren bestätigen dies. Die Regierung regte dementsprechend einer Verkürzung der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist auf zehn Jahre an (Bericht und Antrag Nr. 50/2025).
Der Landtag hat die Vorlage am 5. September 2025 in erster Lesung beraten. Sie wurde von den Abgeordneten ausdrücklich begrüsst. Die nun vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, wie beispielsweise zum Beginn des Fristenlaufs für die Verjährung, zur geplanten Reform des Verjährungsrechts in Österreich sowie betreffend den Weiterbestand einzelner spezieller Verjährungsfristen.
Die zweite und abschliessende Lesung dieser Vorlage ist für Dezember 2025 vorgesehen.
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