Der Bundesgerichtshof klärt: Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen decken auch Streitigkeiten rund um den Kauf von Fahrzeugen ab. Viele Versicherer handhaben dies bereits so. Einer Versicherungsnehmerin erging es anders: Ihr wurde die Deckung einer Dieselklage abgelehnt. Sie klagte. Im Zusammenhang mit einer Dieselklage hat der Bundesgerichtshof eine bislang umstrittene Rechtsfrage zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung entschieden: Demnach deckt die Versicherung auch Streitigkeiten rund um den Fahrzeugkauf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 AssCompact