Vaduz (ots) -
Mit Datum vom 1. September 2025 meldeten Vertreter der Jungen FBP bei der Regierung ein Initiativbegehren mit dem Titel "Fair gezählt. Fair gewählt." zur Vorprüfung an. Ziel der Volksinitiative ist die Einführung des sogenannten Doppelten Pukelsheim-Verfahrens zur Mandatszuteilung bei Landtagswahlen.
Die Regierung nahm die gemäss Art. 70b Abs. 1 des Volksrechtegesetzes (VRG) erforderliche Vorprüfung des Initiativbegehrens hinsichtlich dessen Übereinstimmung mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen sowie der Erfüllung weiterer rechtlicher Vorgaben zuhanden des Landtages vor. Sie gelangte dabei zum Schluss, dass das Initiativbegehren die formellen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und keine völkerrechtlichen Hindernisse bestehen.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Stephan Jäger, Generalsekretär
T +423 236 76 83
Stephan.jaeger@regieurng.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100936404
Mit Datum vom 1. September 2025 meldeten Vertreter der Jungen FBP bei der Regierung ein Initiativbegehren mit dem Titel "Fair gezählt. Fair gewählt." zur Vorprüfung an. Ziel der Volksinitiative ist die Einführung des sogenannten Doppelten Pukelsheim-Verfahrens zur Mandatszuteilung bei Landtagswahlen.
Die Regierung nahm die gemäss Art. 70b Abs. 1 des Volksrechtegesetzes (VRG) erforderliche Vorprüfung des Initiativbegehrens hinsichtlich dessen Übereinstimmung mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen sowie der Erfüllung weiterer rechtlicher Vorgaben zuhanden des Landtages vor. Sie gelangte dabei zum Schluss, dass das Initiativbegehren die formellen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und keine völkerrechtlichen Hindernisse bestehen.
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