An beschilderten Ladesäulen dürfen nur E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Verboten geparkte Autos können abgeschleppt werden. Ist die Ladesäule aber außer Betrieb, sieht die Sache schon wieder anders aus. Und so bekam ein Falschparker seine Abschleppgebühren zurück. Ein Halter eines Verbrenner-PKWs entdeckte einen freien Parkplatz und parkte kurzerhand auf einen Parkplatz, der für E-Autos während der Ladevorgangs vorgesehen ist. Ein Zusatzschild wies darauf hin, dass mit einer Parkscheibe ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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