Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der DFL Deutsche Fußball Liga (DFL) freigegeben, eine Beteiligung in Höhe von rund 6,5 Prozent an dem Unternehmen Dyn Media zu erwerben. Dyn Media ist Anbieter der internetbasierten Sport-Streaming-Plattform "Dyn", die sich auf Sportarten außer Fußball konzentriert. Bis vor Kurzem war die Axel Springer SE (Springer) mit über 75 Prozent der Anteile Mehrheitseigner des Unternehmens. Geplant ist eine Kapitalerhöhung und Neuordnung der Gesellschafterstruktur.
Von der Europäischen Kommission bereits genehmigt wurde der Einstieg der Schwarz-Gruppe mit 42,5 Prozent. Springer bleibt ebenfalls mit 42,5 Prozent beteiligt. Neben der DFL wird auch künftig der Gründer von Dyn, der ehemalige Geschäftsführer der DFL, Christian Seifert, Gesellschafter des Unternehmens bleiben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Durch die Beteiligung entsteht keine wettbewerblich bedenkliche Marktposition des einen oder des anderen Unternehmens. Der Zugriff auf den technischen Dienstleister Dyn verstärkt auch nicht die starke Position der DFL bei der Vergabe der Fußball-Medienrechte."
Mögliche Auswirkungen auf die kartellrechtliche Prüfung der Zentralvermarktung der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga (siehe zuletzt Pressemitteilung vom 26. Februar 2024) waren nicht Gegenstand des Fusionskontrollverfahrens.
Von der Europäischen Kommission bereits genehmigt wurde der Einstieg der Schwarz-Gruppe mit 42,5 Prozent. Springer bleibt ebenfalls mit 42,5 Prozent beteiligt. Neben der DFL wird auch künftig der Gründer von Dyn, der ehemalige Geschäftsführer der DFL, Christian Seifert, Gesellschafter des Unternehmens bleiben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Durch die Beteiligung entsteht keine wettbewerblich bedenkliche Marktposition des einen oder des anderen Unternehmens. Der Zugriff auf den technischen Dienstleister Dyn verstärkt auch nicht die starke Position der DFL bei der Vergabe der Fußball-Medienrechte."
Mögliche Auswirkungen auf die kartellrechtliche Prüfung der Zentralvermarktung der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga (siehe zuletzt Pressemitteilung vom 26. Februar 2024) waren nicht Gegenstand des Fusionskontrollverfahrens.
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