BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU verschärft die Regeln für die Vergabe von Visa an russische Staatsbürger. Wie die Europäische Kommission mitteilte, werden Russen künftig keine Visa für die mehrfache Einreise mehr beantragen können. Ausnahmen gibt es lediglich für Menschen, die enge Verwandte in der EU haben oder für Lastwagenfahrer und andere Beschäftige im Personen- und Güterverkehr. Alle anderen müssen künftig für jede geplante Einreise wieder ein neues Visum beantragen.
Grund für die Neuregelung sind nach Kommissionsangaben "zunehmende Sicherheitsrisiken, die aus Russlands ungerechtfertigtem und nicht provoziertem Angriffskrieg gegen die Ukraine resultieren". Dazu zählten auch die Instrumentalisierung von Migration, Sabotageakte sowie die potenzielle missbräuchliche Nutzung von Visa.
Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas sagte: "Wir erleben beispiellose Drohnenangriffe und Sabotageakte auf europäischem Boden. Es ist unsere Pflicht, unsere Bürger zu schützen." Reisen in die EU und die freie Bewegung innerhalb der Union seien ein Privileg und kein automatisches Recht. Innenkommissar Magnus Brunner kündigte an, dass es auch verstärkte Überprüfungsverfahren und Kontrollen geben solle.
Nach EU-Daten wurden im vergangenen Jahr durch Konsulate in Russland noch rund 542.000 Visa für Kurzzeitaufenthalte in EU-Ländern oder in anderen Schengenstaaten wie der Schweiz erteilt. Das waren zwar deutlich weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019, aber rund ein Fünftel mehr als noch 2023.
Die Zahlen sorgten zuletzt vor allem in östlichen EU-Staaten für Frust. Dort wird seit langem kritisiert, dass es nicht sein könne, dass reiche, von der Regierung unter Kremlchef Wladimir Putin profitierende Russen an Mittelmeerstränden von EU-Staaten in der Sonne liegen, während in der Ukraine zahllose Menschen durch den russischen Angriffskrieg sterben.
Auch Bewegungsfreiheit von Diplomaten wird eingeschränkt
Zur Abwehr vor Spionage und Desinformation hatte die EU jüngst auch schon beschlossen, die Bewegungsfreiheit russischer Diplomaten und Konsularbeamter sowie ihrer Mitarbeiter und Familienangehörigen einzuschränken. Sie müssen Reisen zwischen Mitgliedstaaten ab dem 25. Januar kommenden Jahres mindestens 24 Stunden vorab in den Ziel- und Durchreiseländern anmelden. Letztere können zudem auch eine Genehmigungspflicht für die Einreise oder Durchreise einführen, um Reisen im Zweifelsfall verbieten zu können./aha/DP/jha