Vor dem Bundesgerichtshof wurde die Wirksamkeit einer Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung bestätigt. Dort heißt es "Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien". Der durchschnittliche Versicherungsnehmer könne der Klausel klar entnehmen, wann die Leistungspflicht ausgeschlossen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 05.11.2025 entschieden, dass eine bestimmte Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, die Schäden durch Pandemien ausschließt, wirksam ist. Die Regelung verstößt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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