Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine jüngste Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Bürgschaftsregressforderungen fortgeführt und in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung unter bestimmten Voraussetzungen einen steuerlich relevanten Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG begründen kann. Den vollständigen Artikel lesen ...
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