LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zwei zentrale Bestimmungen der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne für nichtig erklärt. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg gaben damit einer Klage Dänemarks gegen das 2022 beschlossene Regelwerk teilweise statt./vni/DP/stk
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