Ein Polizeieinsatz endet mit einer aufgebrochenen Wohnungstür - doch wer zahlt den Schaden? Das Landgericht Köln entschied: Auch Mieter und Wohnungsnutzer können haften, wenn ihr Verhalten den Einsatz auslöst, selbst wenn die Beamten die Tür beschädigt haben. Wird bei einem Polizeieinsatz eine Wohnungseingangstür beschädigt, können die Mieter zum Schadensersatz verpflichtet sein, auch wenn sie die Tür nicht selbst zerstört haben. Entscheidend ist, ob ihr Verhalten den Einsatz und damit die Beschädigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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