Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 11. November 2025, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Änderung des EMIR-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze genehmigt.
Die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) regelt den Handel mit ausserbörslichen Derivaten und legt Bestimmungen betreffend zentrale Gegenparteien (CCPs) und Transaktionsregister fest. Mit der Verordnung (EU) 2024/2987 ("EMIR III") werden umfassende Änderungen an der EMIR vorgenommen. Ziel ist es, die Finanzstabilität im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu stärken, systemische Risiken zu reduzieren, die Clearingmärkte effizienter zu gestalten und übermässige Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (CCPs) aus Drittstaaten zu verringern.
Zentrale Neuerung ist die Verpflichtung grosser Marktteilnehmer, bestimmte Derivate über CCPs im EWR zu handeln und ein aktives Konto bei einer solchen zu führen. Dies soll die Abhängigkeit von Drittstaaten-CCPs verringern und das Clearing im EWR stärken. Zudem werden stärkere Meldepflichten und Risikominderungstechniken vorgeschrieben. Begleitend wird die EMIR III von der Richtlinie (EU) 2024/2994. Sie beseitigt unter anderem Hindernisse für die Nutzung des zentralen Clearings und fördert die Überwachung von Konzentrationsrisiken gegenüber CCPs.
Beide Rechtsakte befinden sich im EWR-Übernahmeverfahren. EMIR III wird nach der Übernahme unmittelbar in Liechtenstein anwendbar. Die Umsetzung erfolgt durch Anpassungen im EMIR-Durchführungsgesetz und im Finanzmarktaufsichtsgesetz. Die Richtlinie (EU) 2024/2994 wird durch Änderungen im Gesetz über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, im Wertpapierfirmengesetz, im Vermögensverwaltungsgesetz sowie im Bankengesetz umgesetzt. Letztere sind Teil der Vorlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI).
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 11. Februar 2026.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Eve.Beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100936512
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 11. November 2025, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Änderung des EMIR-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze genehmigt.
Die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) regelt den Handel mit ausserbörslichen Derivaten und legt Bestimmungen betreffend zentrale Gegenparteien (CCPs) und Transaktionsregister fest. Mit der Verordnung (EU) 2024/2987 ("EMIR III") werden umfassende Änderungen an der EMIR vorgenommen. Ziel ist es, die Finanzstabilität im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu stärken, systemische Risiken zu reduzieren, die Clearingmärkte effizienter zu gestalten und übermässige Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (CCPs) aus Drittstaaten zu verringern.
Zentrale Neuerung ist die Verpflichtung grosser Marktteilnehmer, bestimmte Derivate über CCPs im EWR zu handeln und ein aktives Konto bei einer solchen zu führen. Dies soll die Abhängigkeit von Drittstaaten-CCPs verringern und das Clearing im EWR stärken. Zudem werden stärkere Meldepflichten und Risikominderungstechniken vorgeschrieben. Begleitend wird die EMIR III von der Richtlinie (EU) 2024/2994. Sie beseitigt unter anderem Hindernisse für die Nutzung des zentralen Clearings und fördert die Überwachung von Konzentrationsrisiken gegenüber CCPs.
Beide Rechtsakte befinden sich im EWR-Übernahmeverfahren. EMIR III wird nach der Übernahme unmittelbar in Liechtenstein anwendbar. Die Umsetzung erfolgt durch Anpassungen im EMIR-Durchführungsgesetz und im Finanzmarktaufsichtsgesetz. Die Richtlinie (EU) 2024/2994 wird durch Änderungen im Gesetz über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, im Wertpapierfirmengesetz, im Vermögensverwaltungsgesetz sowie im Bankengesetz umgesetzt. Letztere sind Teil der Vorlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI).
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 11. Februar 2026.
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