Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom Dienstag, 4. November 2025, den 5. Monitoringbericht zur Energiestrategie 2030 verabschiedet. Am Dienstag, 11. November 2025 wurden die Inhalte und wichtigen Erkenntnisse des Monitoringberichts an einer Medienorientierung vorgestellt.
Mit einem Datenstand per Ende 2024 (Treibhausgase 2023) bildet der jüngste Monitoringbericht das vierte Jahr der zehnjährigen Periode der Energiestrategie 2030 ab. Anhand von verschiedenen Indikatoren wird deren Umsetzung jährlich gemessen. Der Bericht zeigt auf, welche Entwicklungen im Einklang mit den Zielen der Energiestrategie 2030 verlaufen und wo weiterer Handlungsbedarf besteht.
Die Bilanz der drei Hauptziele zeigt einen guten Umsetzungsstand. Dieser beruht neben erfreulichen Entwicklungen beim PV-Zubau, Wärmepumpeneinsatz, Netzausbau der Nah- und Fernwärme sowie bei der Energie-Effizienz zum Teil auch auf nicht planbaren Effekten wie der warmen und niederschlagsreichen Witterung. Kritisch zu beurteilen ist die Beobachtung, dass 2024 der Anteil der fossilen Feuerungen bei den neu eingebauten oder ersetzten Heizungen gegenüber 2023 zugenommen hat. Die beobachtete Ersatzrate der fossilen Systeme durch erneuerbare ist deutlich zu tief im Verhältnis zum Absenkpfad des Klimaziels. Die heute eingebauten fossilen Heizungen haben Folgen für die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahrzehnten. Es müssen daher rasch Mittel und Wege gefunden werden, um noch mehr Bauherrschaften zum Umstieg auf erneuerbare Heizungen zu motivieren.
Konsequentes Handeln anhand von sechs Hauptansatzpunkten
Die Stossrichtungen der Energiestrategie 2030 und der Energievision 2050 bleiben weiterhin gültig. Die Hauptansatzpunkte und damit die Herausforderungen sind:
- Weiterer rascher Zubau der Produktionskapazität erneuerbarer Energien im Inland, namentlich PV und Windenergie: Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Strom im Winter sollen Vorhaben im Bereich Wind weitergeführt und konkretisiert werden.
- Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Wärme, um gleichzeitig den Winterstrombedarf zu reduzieren: Dazu werden die Arbeiten im Bereich Fernwärme/Abwärme KVA mit hoher Priorität weiterverfolgt.
- Festlegung einer Anreiz- und Speicherstrategie: Die in einem neuen Kapitel des diesjährigen Monitoringberichts dargestellten Überlegungen zu Elementen einer solchen Strategie setzen auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Verschieben, Speichern und Umwandeln von Energie.
- Umsetzung von EU/EWR-Recht im Einklang mit möglichst harmonisierten gesetzlichen Grundlagen im Gebäudebereich: Dabei geht es vor allem um die Umsetzung der Mustervorschriften der Schweizer Kantone im Energiebereich (MuKEn).
- Gewährleistung der Planungssicherheit: Entscheidend sind hierfür stabile Rahmenbedingungen und der Erhalt der attraktiven Förderanreize.
- Elektrifizierung des Verkehrs sowie Verlagerung auf öffentlichen Verkehr und Langsamverkehr: Damit soll die Energieeffizienz im Verkehrsbereich erhöht werden.
Regierung und Landtag sind gefordert, weitere Schritte zur Gestaltung von Anreizsystemen zu setzen und die regulatorischen Rahmenbedingungen zu entwickeln. Es sind Massnahmen betreffend staatseigene Betriebe, Immobilien und Mobilien, Investitionen und Eignervorgaben zu setzen. Weiterhin wichtig ist eine sichtbare und wirksame Sensibilisierung zu Energiethemen.
Der Bericht ist unter https://www.energiebuendel.li/news-und-mehr/energiepolitik abrufbar.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Stephan Jäger, Generalsekretär
T +423 236 7683
Stephan.Jaeger@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100936513
Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom Dienstag, 4. November 2025, den 5. Monitoringbericht zur Energiestrategie 2030 verabschiedet. Am Dienstag, 11. November 2025 wurden die Inhalte und wichtigen Erkenntnisse des Monitoringberichts an einer Medienorientierung vorgestellt.
Mit einem Datenstand per Ende 2024 (Treibhausgase 2023) bildet der jüngste Monitoringbericht das vierte Jahr der zehnjährigen Periode der Energiestrategie 2030 ab. Anhand von verschiedenen Indikatoren wird deren Umsetzung jährlich gemessen. Der Bericht zeigt auf, welche Entwicklungen im Einklang mit den Zielen der Energiestrategie 2030 verlaufen und wo weiterer Handlungsbedarf besteht.
Die Bilanz der drei Hauptziele zeigt einen guten Umsetzungsstand. Dieser beruht neben erfreulichen Entwicklungen beim PV-Zubau, Wärmepumpeneinsatz, Netzausbau der Nah- und Fernwärme sowie bei der Energie-Effizienz zum Teil auch auf nicht planbaren Effekten wie der warmen und niederschlagsreichen Witterung. Kritisch zu beurteilen ist die Beobachtung, dass 2024 der Anteil der fossilen Feuerungen bei den neu eingebauten oder ersetzten Heizungen gegenüber 2023 zugenommen hat. Die beobachtete Ersatzrate der fossilen Systeme durch erneuerbare ist deutlich zu tief im Verhältnis zum Absenkpfad des Klimaziels. Die heute eingebauten fossilen Heizungen haben Folgen für die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahrzehnten. Es müssen daher rasch Mittel und Wege gefunden werden, um noch mehr Bauherrschaften zum Umstieg auf erneuerbare Heizungen zu motivieren.
Konsequentes Handeln anhand von sechs Hauptansatzpunkten
Die Stossrichtungen der Energiestrategie 2030 und der Energievision 2050 bleiben weiterhin gültig. Die Hauptansatzpunkte und damit die Herausforderungen sind:
- Weiterer rascher Zubau der Produktionskapazität erneuerbarer Energien im Inland, namentlich PV und Windenergie: Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Strom im Winter sollen Vorhaben im Bereich Wind weitergeführt und konkretisiert werden.
- Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Wärme, um gleichzeitig den Winterstrombedarf zu reduzieren: Dazu werden die Arbeiten im Bereich Fernwärme/Abwärme KVA mit hoher Priorität weiterverfolgt.
- Festlegung einer Anreiz- und Speicherstrategie: Die in einem neuen Kapitel des diesjährigen Monitoringberichts dargestellten Überlegungen zu Elementen einer solchen Strategie setzen auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Verschieben, Speichern und Umwandeln von Energie.
- Umsetzung von EU/EWR-Recht im Einklang mit möglichst harmonisierten gesetzlichen Grundlagen im Gebäudebereich: Dabei geht es vor allem um die Umsetzung der Mustervorschriften der Schweizer Kantone im Energiebereich (MuKEn).
- Gewährleistung der Planungssicherheit: Entscheidend sind hierfür stabile Rahmenbedingungen und der Erhalt der attraktiven Förderanreize.
- Elektrifizierung des Verkehrs sowie Verlagerung auf öffentlichen Verkehr und Langsamverkehr: Damit soll die Energieeffizienz im Verkehrsbereich erhöht werden.
Regierung und Landtag sind gefordert, weitere Schritte zur Gestaltung von Anreizsystemen zu setzen und die regulatorischen Rahmenbedingungen zu entwickeln. Es sind Massnahmen betreffend staatseigene Betriebe, Immobilien und Mobilien, Investitionen und Eignervorgaben zu setzen. Weiterhin wichtig ist eine sichtbare und wirksame Sensibilisierung zu Energiethemen.
Der Bericht ist unter https://www.energiebuendel.li/news-und-mehr/energiepolitik abrufbar.
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