MÜNCHEN (dpa-AFX) - Vier Jahre nach Verabschiedung der Grundsteuer-Reform verhandelt das höchste deutsche Finanzgericht die ersten drei Klagen gegen die bei vielen Immobilieneigentümern unpopuläre Neuregelung. In den drei Verfahren aus Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen geht es um die Frage, ob die pauschale Ertragsbewertung von Eigentumswohnungen nach dem neuen Berechnungsverfahren zu hoch angesetzt ist. Am Bundesfinanzhof in München muss der II. Senat entscheiden. Urteile sind nicht angekündigt.
Grundsteuer trifft alle
Das Grundsteuer-Gesetz betrifft quasi die gesamte Bevölkerung, da Vermieter die Kosten üblicherweise auf ihre Mieter umlegen. Bei den drei mündlichen Verhandlungen geht es um das sogenannte "Bundesmodell", das in elf Bundesländern gilt. Dabei sind für die Berechnung der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete maßgeblich. Außerdem fließen unter anderem Größe und Art des Grundstücks ein sowie das Alter des Gebäudes. Strittig ist unter anderem, dass die Finanzämter für die Mieteinnahmen pauschale Werte ansetzen können, die zum Teil höher ausfallen als die tatsächlichen Mieten. Scharf kritisiert wird die Reform daher vom Eigentümerverband Haus und Grund und vom Bund der Steuerzahler./cho/DP/jha