Ein bayerischer Vorstoß sorgte für Diskussion: Rechtsschutzversicherer sollten ihre Kunden künftig auch außergerichtlich beraten dürfen - doch die Justizministerkonferenz lehnte ab. Während Anwälte vor einem Dammbruch warnten, hoffen Versicherer weiter auf Reformen. Die bayerische Initiative, Rechtsschutzversicherern künftig auch die außergerichtliche Rechtsberatung ihrer Kundinnen und Kunden zu gestatten, ist gescheitert. Auf der Herbsttagung der Justizministerkonferenz in Leipzig fand der Vorstoß ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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