Schon vor mehr als fünf Jahren ging Wirecard pleite. Doch bis zuletzt hofften zehntausende geschädigte Aktionäre zumindest auf etwas Schadenersatz aus der Insolvenzmasse. Nun entschied der Bundesgerichtshof (BGH): Daraus wird auf absehbare Zeit nichts. Der neunte Zivilsenat in Karlsruhe entschied, dass geschädigte Aktionäre im Insolvenzverfahren um Wirecard keine einfachen Gläubiger sind - und deshalb mit ihren Ansprüchen auf Schadenersatz hinter ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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