Immer mehr Influencer:innen und Content Creator verdienen mit ihrem Online-Auftritt Geld - sei es durch Produktplatzierungen, Kooperationen oder Werbeverträge. Was viele nicht wissen: Auch Sachen statt Geld, also Produkte, Reisen oder Dienstleistungen, gelten als steuerpflichtige Einnahmen. Sobald ein Unternehmen eine Leistung (z.?B. Instagram-Post) mit einer Gegenleistung vergütet - auch wenn sie ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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