EQS-News: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
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NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN DIE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
Initiale Annahmefrist für das Angebot von JD.com für CECONOMY AG abgelaufen - Weitere Annahmefrist läuft bis zum 27. November 2025
Beijing / Düsseldorf - 14. November 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der JD.com Gruppe "JD.com"), hat die offiziellen Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Angebot") für alle Aktien der CECONOMY AG ("CECONOMY" oder das "Unternehmen"; die "CECONOMY-Aktien", ISIN: DE0007257503) zum Ende der initialen Annahmefrist veröffentlicht. Zum Ende der initialen Annahmefrist am 10. November 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) wurde das Angebot für insgesamt 220.934.545 CECONOMY-Aktien angenommen. Dies entspricht ca. 45,5 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CECONOMY, einschließlich insgesamt 31,7 % des gesamten Grundkapitals, das sich die Bieterin durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen der Aktionäre Convergenta, Haniel, freenet und Beisheim gesichert hatte. Zusammen mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners von JD.com, Convergenta, ergibt sich damit eine Gesamtbeteiligung von 70,9 % an CECONOMY. "Die hohe Annahmequote während der initialen Annahmefrist ist ein Zeichen des Vertrauens der Märkte in unser Angebot an die Aktionäre von CECONOMY. Wir sind überzeugt, dass es sich um ein attraktives Angebot handelt, das eine Prämie von ca. 42,6 % gegenüber dem unbeeinflussten Aktienkurs widerspiegelt und von Aktionären sowie dem Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY nachdrücklich unterstützt wird. Das Angebot bietet den bestehenden Aktionären kurzfristig Liquidität vor einem möglichen Delisting", sagte Ian Su Shan, CFO von JD.com. CECONOMY-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, haben nun die letzte Möglichkeit, das Angebot innerhalb der weiteren Annahmefrist anzunehmen. Diese hat bereits heute am 14. November 2025 begonnen und endet am 27. November 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Der attraktive Angebotspreis von 4,60 Euro in bar pro Aktie (der "Angebotspreis") entspricht einer Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs ("VWAP") zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY. Aktionäre, die ihre Aktien behalten, gehen möglicherweise das Risiko ein, eine weniger liquide Aktie mit reduzierter Finanzberichterstattung und begrenzten Möglichkeiten zum Verkauf zu halten. Ein Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) könnte kurz nach Abschluss des Angebots erfolgen. Einzelheiten zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage enthalten. CECONOMY-Aktionäre sollten sich an ihre jeweilige Depotbank wenden, um ihre Aktien anzudienen und sich über relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und möglicherweise Maßnahmen vor dem formellen Ende der weiteren Annahmefrist erfordern. Der Abschluss des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen behördlichen Freigaben soweit diese noch nicht erteilt wurden, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftsrechtlicher und EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt sind. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird der Vollzug des Angebots in der ersten Jahreshälfte 2026 erwartet. Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen (jeweils in englischer und deutscher Sprache) sind unter www.green-offer.com verfügbar.
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Über JD.com JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines "Retail as a Service"-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). In den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres, die am 30. September 2025 endeten, meldete JD.com einen Umsatz von 134,4 Milliarden US-Dollar (114,5 Milliarden Euro). JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert. Pressebilder finden Sie unter www.jdcorporateblog.com/media-resources/.
Über CECONOMY Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
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Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre. Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die Gesellschaft sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen. Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern. 14.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH |
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