Es ist die altbekannte Frage: Darf sich ein Versicherungsmakler "unabhängig" nennen, obwohl er Provisionen erhält? Das OLG Dresden entschied nun in einem Berufungsurteil: Nein. Die Bezeichnung sei irreführend und erwecke den Eindruck, die Beratung erfolge ohne eigene Provisionsinteressen. Darf sich ein Versicherungsmakler als unabhängig bezeichnen? Diese Frage beschäftigte nun das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem Verfahren, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen ein Leipziger ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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