Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben die überarbeiteten Regeln zum Laden und Abrechnen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden im Fuhrpark veröffentlicht. Diese gelten ab 2026 - vor allem beim Laden des Dienstwagens zu Hause stehen wichtige Änderungen an. Das in dieser Woche veröffentlichte BMF-Schreiben hat den Betreff "Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG; ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 electrive.net