Vaduz (ots) -
Liechtenstein, die Schweiz und die USA haben sich auf eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung geeinigt. Damit wird eine weitere Stabilisierung der Wirtschaftsbeziehungen erreicht und ein bilateraler Zollsatz von 15 % auf die meisten Waren aus Liechtenstein und der Schweiz schriftlich festgelegt. In der Erklärung sichern die USA Liechtenstein und der Schweiz die gleiche Zollbehandlung zu und anerkennen damit den Zollvertrag. Gleichzeitig bekennen Liechtenstein und die Schweiz sich dazu, Investitionen ihrer Unternehmen in den USA zu fördern.
Bereits Anfang Juli standen Liechtenstein, die Schweiz und die USA kurz vor der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung, um das Wiedereinsetzen hoher bilateraler Zusatzzölle zu vermeiden. Damals konnte kein Abschluss erreicht werden. Ab Anfang August galt für Liechtenstein ein unilateral festgesetzter Zusatzzoll von 15 %, gegenüber der Schweiz wurde ein Zusatzzollsatz von 39 % verhängt. Zwischenzeitlich konnten sich die drei Staaten auf eine gemeinsame Erklärung einigen. Diese bildet nun die Basis für weitere Verhandlungen, in denen sich Liechtenstein für zusätzliche Zollerleichterungen einsetzen wird.
Die Erklärung bestimmt, dass für die meisten Waren aus Liechtenstein und der Schweiz bis auf Weiteres ein gedeckelter bilateraler Zollsatz von maximal 15 % gilt. Zuvor wurde bei Waren mit liechtensteinischem oder Schweizer Ursprung der bilaterale Zusatzzoll zum jeweils geltenden Meistbegünstigungszollsatz addiert. Mit der Deckelung von 15 % sind liechtensteinische Unternehmen nun wieder denjenigen aus der EU gleichgestellt. Diese Deckelung soll zudem auch für allfällige sektorielle Zölle auf Halbleiter und Pharmaprodukte gelten. Bereits bestehende sektorielle Zölle, beispielsweise auf Stahl und Aluminium, bleiben unverändert. Von besonderer Bedeutung ist, dass die USA explizit den Zollvertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz anerkennen und beabsichtigen, Liechtenstein und der Schweiz fortan die gleiche Zollbehandlung zu gewähren. Liechtenstein und die Schweiz wollen im Gegenzug Investitionen ihrer Unternehmen in den USA und die Schaffung von Stellen fördern.
Die liechtensteinische Regierung begrüsst die Einigung auf eine gemeinsame Absichtserklärung. Damit gehört Liechtenstein zu der Gruppe von Staaten, mit denen die USA ihre Zollpolitik durch Verhandlungen und nicht unilaterale Massnahmen festlegen. Die Erklärung trägt somit zur weiteren Stabilisierung der Wirtschaftsbeziehungen zum wichtigsten Handelspartner ausserhalb Europas bei. Basierend auf den Inhalten der gemeinsamen Erklärung soll in einem nächsten Schritt ein verbindliches Handelsabkommen zwischen Liechtenstein, der Schweiz und den USA verhandelt werden. Die Regierung wird dazu ein Verhandlungsmandat verabschieden. Ein verbindliches Abkommen zwischen Liechtenstein, der Schweiz und den USA soll Rechtssicherheit in den Handelsbeziehungen schaffen.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 50
martin.frick@llv.li
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100936602
Liechtenstein, die Schweiz und die USA haben sich auf eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung geeinigt. Damit wird eine weitere Stabilisierung der Wirtschaftsbeziehungen erreicht und ein bilateraler Zollsatz von 15 % auf die meisten Waren aus Liechtenstein und der Schweiz schriftlich festgelegt. In der Erklärung sichern die USA Liechtenstein und der Schweiz die gleiche Zollbehandlung zu und anerkennen damit den Zollvertrag. Gleichzeitig bekennen Liechtenstein und die Schweiz sich dazu, Investitionen ihrer Unternehmen in den USA zu fördern.
Bereits Anfang Juli standen Liechtenstein, die Schweiz und die USA kurz vor der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung, um das Wiedereinsetzen hoher bilateraler Zusatzzölle zu vermeiden. Damals konnte kein Abschluss erreicht werden. Ab Anfang August galt für Liechtenstein ein unilateral festgesetzter Zusatzzoll von 15 %, gegenüber der Schweiz wurde ein Zusatzzollsatz von 39 % verhängt. Zwischenzeitlich konnten sich die drei Staaten auf eine gemeinsame Erklärung einigen. Diese bildet nun die Basis für weitere Verhandlungen, in denen sich Liechtenstein für zusätzliche Zollerleichterungen einsetzen wird.
Die Erklärung bestimmt, dass für die meisten Waren aus Liechtenstein und der Schweiz bis auf Weiteres ein gedeckelter bilateraler Zollsatz von maximal 15 % gilt. Zuvor wurde bei Waren mit liechtensteinischem oder Schweizer Ursprung der bilaterale Zusatzzoll zum jeweils geltenden Meistbegünstigungszollsatz addiert. Mit der Deckelung von 15 % sind liechtensteinische Unternehmen nun wieder denjenigen aus der EU gleichgestellt. Diese Deckelung soll zudem auch für allfällige sektorielle Zölle auf Halbleiter und Pharmaprodukte gelten. Bereits bestehende sektorielle Zölle, beispielsweise auf Stahl und Aluminium, bleiben unverändert. Von besonderer Bedeutung ist, dass die USA explizit den Zollvertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz anerkennen und beabsichtigen, Liechtenstein und der Schweiz fortan die gleiche Zollbehandlung zu gewähren. Liechtenstein und die Schweiz wollen im Gegenzug Investitionen ihrer Unternehmen in den USA und die Schaffung von Stellen fördern.
Die liechtensteinische Regierung begrüsst die Einigung auf eine gemeinsame Absichtserklärung. Damit gehört Liechtenstein zu der Gruppe von Staaten, mit denen die USA ihre Zollpolitik durch Verhandlungen und nicht unilaterale Massnahmen festlegen. Die Erklärung trägt somit zur weiteren Stabilisierung der Wirtschaftsbeziehungen zum wichtigsten Handelspartner ausserhalb Europas bei. Basierend auf den Inhalten der gemeinsamen Erklärung soll in einem nächsten Schritt ein verbindliches Handelsabkommen zwischen Liechtenstein, der Schweiz und den USA verhandelt werden. Die Regierung wird dazu ein Verhandlungsmandat verabschieden. Ein verbindliches Abkommen zwischen Liechtenstein, der Schweiz und den USA soll Rechtssicherheit in den Handelsbeziehungen schaffen.
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