Unternehmen dürfen Newsletter in der EU auch ohne konkrete Einwilligung verschicken. Das könnte das E-Mail-Marketing für viele Shop-Betreiber:innen erleichtern. Allerdings gibt es dabei auch einiges zu beachten. Für einige Fälle benötigen Unternehmen künftig kein Double-Opt-in von Usern mehr, um ihnen relevante Inhalte via Newsletter zu schicken. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-654/23 hervor, welches sich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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