Mieter haben grundsätzlich kein Recht auf Übersendung von Betriebskostenbelegen, wenn sie die Unterlagen vor Ort einsehen können. Das zeigt ein Beschluss des LG Hanau: Selbst eine Entfernung von 46 Kilometern wird als zumutbar angesehen, ein späterer Umzug ändert daran nichts. Ein Beschluss des Landgericht Hanau stellt klar: Mieter können keine Übersendung von Abrechnungsbelegen verlangen, wenn ihnen die Einsichtnahme vor Ort zugemutet werden kann. Ein Anspruch auf Zusendung besteht nur in Ausnahmefällen, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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