Versicherungsmakler dürfen nicht mit dem Begriff "unabhängig" werben, so ein aktuelles Urteil - nicht das erste dieser Art. Der AfW-Verband empfiehlt nun, auf den Begriff im Außenauftritt zu verzichten. Er will sich aber für die besondere Stellung des Maklers auch in wettbewerbsrechtlicher Sicht einsetzen. Der AfW Bundesverband für Finanzdienstleistung warnt vor den Folgen des OLG-Dresden-Urteils vom 28.10.2025 für den Marktauftritt von Versicherungsmaklern. Er empfiehlt Versicherungsmaklern, auf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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