Haftung in diesem Fall ausgeschlossen: Ein Reinigungsbetrieb, der Textilien exakt nach Herstellerangaben gereinigt hat, muss nicht für Schäden zahlen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München an einem Fall mit beschädigter Luxusjacke. Reinigungsbetriebe stehen häufig vor der Herausforderung, teure und empfindliche Textilien fachgerecht zu behandeln und gleichzeitig Haftungsrisiken zu vermeiden. Haftpflichtversicherer prüfen in solchen Fällen genau, ob die Schäden auf ein Fehlverhalten des Betriebs ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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