München (ots) -
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag begrüßt die vom Ministerrat beschlossenen Änderungen des Bayerischen Wassergesetzes. Damit werden die öffentliche Wasserversorgung gestärkt, Hochwasserschutz und Vorsorge verbessert und Verfahren im Wasserrecht vereinfacht.
Der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek betont: "Künftig wird der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung gesetzlich festgeschrieben. Zudem liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Stärkung des Hochwasserschutzes. Entsprechende Maßnahmen werden künftig als im überragenden öffentlichen Interesse liegend festgelegt - ein klares Signal für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Die Hochwasservorsorge wird bei allen Schutzgüterabwägungen stärker berücksichtigt. Gleichzeitig schaffen wir mit den neuen Regelungen zur kommunalen Beteiligung beim Bau staatlicher Hochwasserschutzanlagen mehr finanzielle Verlässlichkeit: Die Kommunen werden um rund 19 Millionen Euro jährlich entlastet, ihre Beteiligung an Kostensteigerungen wird künftig begrenzt. Darüber hinausgehende Kostensteigerungen trägt der Staat."
Dazu der umweltpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Alexander Flierl: "Wir machen Bayerns Wasserpolitik fair, einfach und nachhaltig - im Interesse von Mensch, Natur und Zukunft. Mit der Reform des Bayerischen Wassergesetzes sorgen wir für mehr Sicherheit, Qualität und Verlässlichkeit - von den Alpen bis ins Maintal. Mit den neuen Vorschriften werden auch wasserrechtliche Verfahren beschleunigt und vereinfacht. So soll für Zulassungen von Gewässerbenutzungen eine Mindestfrist von 10 Jahren gelten, damit genug Planungssicherheit besteht. Nach Ablauf der Zulassungsfrist kann die Nutzung für einen Übergangszeitraum von bis zu fünf Jahren fortgeführt werden, wodurch unnötige Bürokratie entfällt. Zudem werden Verfahrensregelungen modernisiert: Die Verpflichtung zur Durchführung eines Erörterungstermins entfällt, Unterstützungsleistungen durch externe Projektmanager werden ermöglicht und alle Bekanntmachungen und Auslegungen erfolgen künftig vollständig digital. So stellen wir sicher, dass Bayern langfristig über sauberes, bezahlbares und sicheres Trinkwasser verfügt sowie Hochwasserschutzprojekte zügig umgesetzt werden können."
Pressekontakt:
Sebastian Kraft
Pressesprecher
E-Mail: sebastian.kraft@csu-landtag.de
Michaela Lochner
Stv. Pressesprecherin
E-Mail: michaela.lochner@csu-landtag.de
Tobias Klahr
Stv. Pressesprecher
E-Mail: tobias.klahr@csu-landtag.de
Original-Content von: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/53955/6161691
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag begrüßt die vom Ministerrat beschlossenen Änderungen des Bayerischen Wassergesetzes. Damit werden die öffentliche Wasserversorgung gestärkt, Hochwasserschutz und Vorsorge verbessert und Verfahren im Wasserrecht vereinfacht.
Der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek betont: "Künftig wird der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung gesetzlich festgeschrieben. Zudem liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Stärkung des Hochwasserschutzes. Entsprechende Maßnahmen werden künftig als im überragenden öffentlichen Interesse liegend festgelegt - ein klares Signal für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Die Hochwasservorsorge wird bei allen Schutzgüterabwägungen stärker berücksichtigt. Gleichzeitig schaffen wir mit den neuen Regelungen zur kommunalen Beteiligung beim Bau staatlicher Hochwasserschutzanlagen mehr finanzielle Verlässlichkeit: Die Kommunen werden um rund 19 Millionen Euro jährlich entlastet, ihre Beteiligung an Kostensteigerungen wird künftig begrenzt. Darüber hinausgehende Kostensteigerungen trägt der Staat."
Dazu der umweltpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Alexander Flierl: "Wir machen Bayerns Wasserpolitik fair, einfach und nachhaltig - im Interesse von Mensch, Natur und Zukunft. Mit der Reform des Bayerischen Wassergesetzes sorgen wir für mehr Sicherheit, Qualität und Verlässlichkeit - von den Alpen bis ins Maintal. Mit den neuen Vorschriften werden auch wasserrechtliche Verfahren beschleunigt und vereinfacht. So soll für Zulassungen von Gewässerbenutzungen eine Mindestfrist von 10 Jahren gelten, damit genug Planungssicherheit besteht. Nach Ablauf der Zulassungsfrist kann die Nutzung für einen Übergangszeitraum von bis zu fünf Jahren fortgeführt werden, wodurch unnötige Bürokratie entfällt. Zudem werden Verfahrensregelungen modernisiert: Die Verpflichtung zur Durchführung eines Erörterungstermins entfällt, Unterstützungsleistungen durch externe Projektmanager werden ermöglicht und alle Bekanntmachungen und Auslegungen erfolgen künftig vollständig digital. So stellen wir sicher, dass Bayern langfristig über sauberes, bezahlbares und sicheres Trinkwasser verfügt sowie Hochwasserschutzprojekte zügig umgesetzt werden können."
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