EQS-News: Rechtsanwälte Steinhöfel
/ Schlagwort(e): Rechtssache
HAMBURG, Deutschland, 20. November 2025 /PRNewswire/ -- Das Landgericht Hamburg hat einen Beschluss zugunsten des russisch-usbekischen Milliardärs Alischer Usmanow erlassen. Einem Facebook-Nutzer wurde die Behauptung untersagt, Usmanow habe seine Schwester als Konteninhaberin instrumentalisiert, um Vermögenswerte auf Schweizer Bankkonten zu verschleiern. Ähnliche Behauptungen waren 2022 Teil der Begründung für die gegen seine Schwester seitens der EU und dem Vereinigten Königreich verhängten Sanktionen. Saodat Narzieva wurde im April 2022 in die Sanktionslisten der EU und des Vereinigten Königreichs aufgenommen. Grundlage hierfür waren Berichte der britischen Zeitung The Guardian sowie der Rechercheplattform OCCRP, wonach Herr Usmanow angeblich "erhebliche Vermögenswerte" auf Saodat Narzieva übertragen und sie "27 Schweizer Bankkonten geführt habe, die mit ihrem Bruder in Verbindung" stünden. Vertreter von Usmanow und Narzieva wiesen diese Behauptungen schon 2022 als falsch zurück, woraufhin eine Reihe von Medien ihre Berichterstattung nach eigener Überprüfung korrigierte. Die Falschmeldungen beruhten auf einer Fehlinterpretation interner Kontodaten der Credit Suisse sowie auf einem fehlerhaften Umgang mit dem Datenleck "Suisse Secrets". Dieser Fehlinterpretation Rechnung tragend strich der Rat der Europäischen Union Frau Narzieva bereits im September 2022 wieder von der Sanktionsliste. Die Sanktionen des Vereinigten Königreichs gegen sie bestehen auf derselben fehlerhaften Grundlage fort. Im September 2025 veröffentlichte ein deutscher Facebook-Nutzer auf seinem Profil einen Beitrag, in dem er sich vornehmlich mit einem bald erscheinenden Buch befasste. In dem Beitrag hieß es ausserdem, "dass Usmanow seine Schwester Saodat Narzieva für Konten bei der Credit Suisse, auf denen sich zeitweise mehr als 2 Milliarden US-Dollar befanden, als wirtschaftliche Eigentümerin instrumentalisierte, um die tatsächlichen Vermögensverhältnisse zu verschleiern." In den vergangenen Jahren haben diverse Medien in den USA, im Vereinigten Königreich, in Irland und in Deutschland vergleichbare Behauptungen freiwillig korrigiert oder Unterlassungserklärungen abgegeben. Joachim Nikolaus Steinhöfel, der Medienanwalt von Alischer Usmanow, der die einstweilige Verfügung erwirkte, erklärt:
![]() 20.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
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