Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 18. November 2025, eine Abänderung der Nummerierungsressourcenverordnung (NRV) beschlossen. Die NRV regelt die Form und den Verwendungszweck der verschiedenen Nummernbereiche des liechtensteinischen Nummerierungsplans (z.B. Mobilfunknummern).
Angesichts der zunehmenden Bedeutung von M2M (Machine-to-Machine)- Übertragungsdiensten wird mit der aktuellen Abänderung der Verordnung eine technologieneutrale Nummernkategorie zur Adressierung dieser Dienste eingeführt. Bisher diente hierzu eine blosse Unterkategorie der Mobilfunknummern. M2M-Übertragungsdienste ermöglichen die Kommunikation zwischen Geräten (z.B. automatische Notfallalarmierung in PKWs), an der überwiegend keine Personen beteiligt sind. Die exterritoriale Nutzbarkeit dieser Nummern erlaubt, dass auch ausländische Anbieter die Nummern weltweit verwenden können. Das dient auch der Stärkung Liechtensteins auf dem internationalen Telekommarkt.
Die angepasste Verordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft, wobei die Bestimmungen zu den Rufnummern für M2M-Übertragungsdienste rückwirkend mit 1. Februar 2025 in Kraft treten.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Rainer Schnepfleitner, Amtsleiter Amt für Kommunikation
T +423 236 64 80
rainer.schnepfleitner@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100936739
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 18. November 2025, eine Abänderung der Nummerierungsressourcenverordnung (NRV) beschlossen. Die NRV regelt die Form und den Verwendungszweck der verschiedenen Nummernbereiche des liechtensteinischen Nummerierungsplans (z.B. Mobilfunknummern).
Angesichts der zunehmenden Bedeutung von M2M (Machine-to-Machine)- Übertragungsdiensten wird mit der aktuellen Abänderung der Verordnung eine technologieneutrale Nummernkategorie zur Adressierung dieser Dienste eingeführt. Bisher diente hierzu eine blosse Unterkategorie der Mobilfunknummern. M2M-Übertragungsdienste ermöglichen die Kommunikation zwischen Geräten (z.B. automatische Notfallalarmierung in PKWs), an der überwiegend keine Personen beteiligt sind. Die exterritoriale Nutzbarkeit dieser Nummern erlaubt, dass auch ausländische Anbieter die Nummern weltweit verwenden können. Das dient auch der Stärkung Liechtensteins auf dem internationalen Telekommarkt.
Die angepasste Verordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft, wobei die Bestimmungen zu den Rufnummern für M2M-Übertragungsdienste rückwirkend mit 1. Februar 2025 in Kraft treten.
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