Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. August 2024 zur sogenannten 5G-Frequenzvergabeentscheidung zurückgewiesen. PRESSEMITTEILUNG Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde uns heute zugestellt....Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 IT-Times