Auch wenn Teile einer Pauschalreise erbracht werden, kann Reisenden die volle Preisrückerstattung zustehen, wenn gravierende Mängel vorliegen. Das hat der EuGH im Fall zweier Polen, deren Hotel in Albanien während des Aufenthalts teils abgerissen wurde, entschieden. Bei Pauschalreisen kann Reisenden auch dann eine vollständige Erstattung des Reisepreises zustehen, wenn einzelne Leistungen zwar erbracht, jedoch so mangelhaft sind, dass die Reise ihren Zweck verliert und für sie objektiv kein Interesse ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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