Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. August 2025 ein Schreiben veröffentlicht, das die umsatzsteuerliche Behandlung von Online-Veranstaltungsdienstleistungen neu regelt. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 29. April 2024 und bringt klare Vorgaben für die Abgrenzung von Live-Streaming, aufgezeichneten Inhalten und kombinierten Angeboten. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anwendung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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