Die "erweiterte Grundstückskürzung" kann erhebliche Steuervorteile bringen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, welche Voraussetzungen für das Steuersparmodell erfüllt sein müssen. Der rechtliche Hintergrund: Für Inhaber von Grundstücksunternehmen ist die "erweiterte Grundstückskürzung" bei der Gewerbesteuer von großer Bedeutung. Dadurch soll eine Gleichbehandlung mit der Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz im Privatvermögen erreicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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