Sie entsenden als Unternehmen Mitarbeitende ins Ausland? Wussten Sie, dass Sie grundsätzlich alle krankheitsbezogenen Aufwendungen Ihrer Mitarbeitenden erstatten müssen? Diese Verpflichtung umfasst auch die Aufwendungen, die bei eventuell mitreisenden Familienangehörigen entstehen. Dieser Anspruch der Mitarbeitenden ist ein sog. "Direktanspruch", d.h. Sie können hier nicht einfach auf die gesetzliche Krankenkasse (GKV) verweisen, sondern müssen tatsächlich die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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