Bei Arbeiten im Turm eines Burghotels löste Staub die Sprühnebelanlage aus - 1.800 Liter Wasser später stand ein teurer Schaden zu Buche. Doch die Versicherung bleibt außen vor. Laut OLG Nürnberg lag kein bestimmungswidriger Wasseraustritt und zudem ein Ausschlusstatbestand vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Klage der Eigentümerin eines historischen Burghotels gegen ihren Gebäudeversicherer abgewiesen und damit ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigt. Die Richter kamen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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