Die Käufer einer Kleingartenparzelle wollten den Kauf rückgängig machen, nachdem es auf dem Laubendach Asbest entdeckt hatte. Doch das Landgericht Lübeck stellte klar: Der bloße Fund reicht nicht aus. Nur eine tatsächliche Gesundheitsgefahr könnte den Vertrag zu Fall bringen. Asbest auf dem Dach einer Gartenlaube kann für Käufer sehr beunruhigend sein. Doch dieser Umstand rechtfertigt nicht automatisch einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Das hat das Landgericht (LG) Lübeck entschieden. Den vollständigen Artikel lesen ...
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