Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass variable Vergütung während der Elternzeit gekürzt werden darf. Auch wenn Vertriebsziele übererfüllt wurden, entsteht kein Anspruch auf den vollen Bonus, wenn das Arbeitsverhältnis zeitweise ruht. Am 02.07.2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) über einen Fall entschieden, in dem ein Außendienstmitarbeiter - konkret eine dezentrale Führungskraft in der Assekuranz, die für die Betreuung von 20 Vertriebspartnern zuständig war und dem Manteltarifvertrag ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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