Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) spricht sich dafür aus, den seit Januar 2025 gültigen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung auch im Jahr 2027 bei 1% zu belassen. Der GDV hat mitgeteilt, die Empfehlung der Aktuare zu unterstützen. Der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 von 0,25% auf 1% erhöht. Es handelte sich um die erste Anhebung seit vielen Jahren. Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) spricht sich nun ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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