Bern (ots) -
Mit dem Entlastungspaket 27, dem Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen und dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs behandeln Stände- und Nationalrat Dossiers, die für die Schweizer Städte von grosser Bedeutung sind. Der Städteverband begrüsst letztere beide grundsätzlich zur Annahme und lehnt das EP27 entschieden ab.
Der Städteverband lehnt das Entlastungspaket 27 gänzlich ab. Das Geschäft entlastet den Bundeshaushalt zu einem erheblichen Teil durch Verschiebungen von Aufgabenfinanzierungen auf die anderen Staatsebenen. Die Städte und städtischen Gemeinden wären durch verschiedene Leistungskürzungen direkt betroffen.
Grundsätzlich unterstützt der Städteverband das "Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen". Ein solches System könnte für die Behörden Vorteile und Effizienzsteigerungen mit sich bringen. Ein nationaler Adressdienst legt wichtige Grundlagen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Der Schweizerische Städteverband empfiehlt, das "Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs" zur Annahme mit einer Abschöpfungsfrist von drei Jahren. Die vorgesehenen Änderungen sind für die Städte von wesentlicher Bedeutung, weil die städtischen Behörden verschiedentlich mit überschuldeten Personen konfrontiert sind und sich teilweise selbst mittels spezialisierter Beratung und Betreuung für diese Personen einsetzen.
Weiter strebt der Städteverband nach einer möglichst raschen Behebung der Fehlentwicklung der ISOS Direktanwendung und unterstützt das Postulat "Denkmal-, Heimat- und Ortsbildschutz. Auswirkungen neuer Aufgabenteilungen und Wirksamkeit beschlossener Massnahmen evaluieren". So lassen sich die Massnahmen des Runden Tischs wie die Anpassungen der Verordnungen VISOS und RPV umsetzen und die durch die ISOS-Direktanwendung verursachten Blockaden grösstenteils in nützlicher Frist lösen.
Pressekontakt:
Benjamin Fröhlich, Leiter Kommunikation, medien@staedteverband.ch, 031 356 32 44
Original-Content von: Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100017932/100936866
Mit dem Entlastungspaket 27, dem Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen und dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs behandeln Stände- und Nationalrat Dossiers, die für die Schweizer Städte von grosser Bedeutung sind. Der Städteverband begrüsst letztere beide grundsätzlich zur Annahme und lehnt das EP27 entschieden ab.
Der Städteverband lehnt das Entlastungspaket 27 gänzlich ab. Das Geschäft entlastet den Bundeshaushalt zu einem erheblichen Teil durch Verschiebungen von Aufgabenfinanzierungen auf die anderen Staatsebenen. Die Städte und städtischen Gemeinden wären durch verschiedene Leistungskürzungen direkt betroffen.
Grundsätzlich unterstützt der Städteverband das "Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen". Ein solches System könnte für die Behörden Vorteile und Effizienzsteigerungen mit sich bringen. Ein nationaler Adressdienst legt wichtige Grundlagen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Der Schweizerische Städteverband empfiehlt, das "Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs" zur Annahme mit einer Abschöpfungsfrist von drei Jahren. Die vorgesehenen Änderungen sind für die Städte von wesentlicher Bedeutung, weil die städtischen Behörden verschiedentlich mit überschuldeten Personen konfrontiert sind und sich teilweise selbst mittels spezialisierter Beratung und Betreuung für diese Personen einsetzen.
Weiter strebt der Städteverband nach einer möglichst raschen Behebung der Fehlentwicklung der ISOS Direktanwendung und unterstützt das Postulat "Denkmal-, Heimat- und Ortsbildschutz. Auswirkungen neuer Aufgabenteilungen und Wirksamkeit beschlossener Massnahmen evaluieren". So lassen sich die Massnahmen des Runden Tischs wie die Anpassungen der Verordnungen VISOS und RPV umsetzen und die durch die ISOS-Direktanwendung verursachten Blockaden grösstenteils in nützlicher Frist lösen.
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