Die Überlassung eines Firmenwagens ersetzt nicht den Mindestlohn, so das Bundessozialgericht. Arbeitgeber müssen daher trotz bereits gezahlter Beiträge für die Firmenwagengestellung zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn entrichten. Ein Arbeitgeber muss neben den bereits aufgrund der Überlassung eines Firmenwagens gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn entrichten. Die Nutzung eines Firmenwagens erfüllt den Anspruch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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