Eine einmal anerkannte Berufsunfähigkeit darf vom Versicherer nur zurückgenommen werden, wenn eine deutliche gesundheitliche Besserung objektiv nachgewiesen wird. Die Beweislast liegt allein beim Versicherer, wie das OLG Frankfurt im Fall eines Steinmetzmeisters bestätigte. Wenn Versicherer Leistungen aus einer anerkannten Berufsunfähigkeitsversicherung stoppen wollen, geraten viele Betroffene in eine extreme Drucksituation. Immer wieder kommt es deswegen auch zu Gerichtsverfahren. Ein aktuelles ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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