Ein Fasan kollidiert mit einem Motorrad-Sozius und es steht die Frage im Raum, ob der Haftpflichtversicherer des Fahrers für erlittene Verletzungen des Beifahrers zahlen muss. Ein Gericht hatte zu entschieden, wann sich bei Wildunfällen die spezifische Gefahr des Fahrzeugs verwirklicht. Kann ein Unfall durch einen fliegenden Fasan eine "betriebsspezifische Gefahr" eines Motorrads darstellen? Mit dieser Frage hatte sich der 5. Zivilsenat des OLG Oldenburg auseinanderzusetzen. Den vollständigen Artikel lesen ...
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