Doppelstöckige Personengesellschaften sind in der Praxis weit verbreitet, insbesondere bei der steuerlichen Gestaltung von Unternehmensstrukturen. Dabei stellt sich bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an der Oberpersonengesellschaft regelmäßig die Frage nach der gewerbesteuerlichen Zurechnung des daraus resultierenden Veräußerungsgewinns. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Thematik in ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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