Wenn Eigentümer Hausgeld nicht zahlen oder massiv stören, kann ihnen als letztes Mittel das Wohnungseigentum entzogen werden. Dafür braucht es eine wirksame Abmahnung. Der BGH hat nun geklärt, wann solche Abmahnungen angreifbar sind, analysiert von Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt. Wer sein Hausgeld nicht zahlt oder den Gemeinschaftsfrieden massiv stört, riskiert das Äußerste: die zwangsweise Entziehung seines Wohnungseigentums. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht dies in § 17 WEG als Ultima Ratio ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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