Ein Softwareentwickler im Home-Office sah keinen anderen Ausweg: Als seine E-Roller-Akkus explodierten, sprang er aus dem Fenster und verletzte sich schwer. Weder die Berufsgenossenschaft noch die Gerichte erkannten die Selbstrettung als Arbeitsunfall gilt. Die Grenzen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes im Home-Office sind erneut Gegenstand einer Gerichtsentscheidung geworden. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat klargestellt: Wer in seiner Wohnung einen Brand erleidet ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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