Das Bundeskartellamt hat heute die geplante Übernahme der Rubens Gruppe, Unna, durch die Ruhr-Nachrichten Verlag & Co. KG, Dortmund, im Vorprüfverfahren freigegeben.
Die Zielgesellschaften verlegen in Unna, Kamen, Bergkamen, Fröndenberg und Holzwickede die lokalen Tageszeitungen "Hellweger Anzeiger" und "Westfälische Rundschau" sowie das Anzeigenblatt "MonTakt".
Die Ruhr-Nachrichten Verlag & Co. KG verbreitet im Ruhrgebiet und im Münsterland die regionalen Tageszeitungen "Ruhr-Nachrichten", "Münsterland Zeitung", "Dorstener Zeitung", "Haltener Zeitung", "Recklinghäuser Zeitung" und das "Bocholter Borkener Volksblatt".
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Vorhaben ist aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich. Die Ruhr-Nachrichten sind zwar auch für Abo-Kundinnen und -Kunden im Raum Unna buchbar. Ihre Berichterstattung über die dortigen Gemeinden ist aber in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der des Hellweger Anzeigers und der Westfälischen Rundschau, sodass es sich bei ihnen nicht um direkte Wettbewerber handelt."
Bei Fusionen von Zeitungsverlagen untersucht das Bundeskartellamt regelmäßig die Auswirkungen auf die Lesenden- und die Anzeigenmärkte. Es beurteilt ob Leserinnen und Lesern sowie Werbetreibenden auf diesen Märkten ausreichende Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Meinungsvielfalt als solche ist hingegen kein kartellrechtlicher Bewertungsmaßstab.
Die Zielgesellschaften verlegen in Unna, Kamen, Bergkamen, Fröndenberg und Holzwickede die lokalen Tageszeitungen "Hellweger Anzeiger" und "Westfälische Rundschau" sowie das Anzeigenblatt "MonTakt".
Die Ruhr-Nachrichten Verlag & Co. KG verbreitet im Ruhrgebiet und im Münsterland die regionalen Tageszeitungen "Ruhr-Nachrichten", "Münsterland Zeitung", "Dorstener Zeitung", "Haltener Zeitung", "Recklinghäuser Zeitung" und das "Bocholter Borkener Volksblatt".
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Vorhaben ist aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich. Die Ruhr-Nachrichten sind zwar auch für Abo-Kundinnen und -Kunden im Raum Unna buchbar. Ihre Berichterstattung über die dortigen Gemeinden ist aber in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der des Hellweger Anzeigers und der Westfälischen Rundschau, sodass es sich bei ihnen nicht um direkte Wettbewerber handelt."
Bei Fusionen von Zeitungsverlagen untersucht das Bundeskartellamt regelmäßig die Auswirkungen auf die Lesenden- und die Anzeigenmärkte. Es beurteilt ob Leserinnen und Lesern sowie Werbetreibenden auf diesen Märkten ausreichende Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Meinungsvielfalt als solche ist hingegen kein kartellrechtlicher Bewertungsmaßstab.
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