Wer dieses Jahr an der Börse Miese realisiert hat, sollte bei den steuermindernden Verrechnungsmöglichkeiten mit anderweitig erzielten Gewinnen zwei Stichtage beachten: In welchen Fällen für Anleger der 15.12. wichtig ist - und wer noch bis zum 31.12. Zeit hat. Stichtag 15.12.: Bankbescheinigung beantragen Wer Depots bei mehreren Geldinstituten hat und für 2025 realisierte Verluste aus Aktienverkäufen mit anderweitigen Aktiengewinnen "bankübergreifend" ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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