Baden-Württemberg (ots) -
Wird die Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg weiterhin umgesetzt, dann verschwinden sehr bald schon rund 15 Prozent der Pflegeheimplätze im Land. Davor hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) auf Basis einer Erhebung unter rund 400 stationären Einrichtungen gewarnt.
Anlässlich einer Expertenanhörung im Sozialausschuss des Landtages zum Entwurf des neuen Heimgesetzes (TPQG) sagt die bpa-Landesvorsitzende Nicole Schliz: "Die alte Landesheimbauverordnung passt längst nicht mehr in eine Zeit, in der Pflegebedürftige und ihre Familien dringend nach Versorgungskapazitäten suchen und die Zahl der Pflegebedürftigen weiter stark wächst. Werden die restriktiven Vorgaben weiterhin umgesetzt, droht ein dramatischer Versorgungsengpass."
Der Verband hatte gemeinsam mit anderen Leistungserbringerverbänden rund 400 Pflegeheime in Baden-Württemberg, die zusammen etwa 31.500 Plätze bereitstellen, nach den Auswirkungen der Verordnung gefragt. Danach würden allein bei diesen Trägern circa 4750 Plätze wegfallen. Die Landesregierung plant jedoch, die Vorgaben der Landesheimbauverordnung nahezu unverändert in die neue Ausführungsverordnung zum Heimgesetz zu übernehmen.
"Das TPQG bietet jetzt die Chance, die aktuellen Realitäten wahrzunehmen und gegenzusteuern", so Schliz. In diesem Gesetzgebungsverfahren kann die vollständige Umsetzung der Landesheimbauverordnung in den bestehenden Einrichtungen gestoppt werden. Das wäre ein wichtiger Beitrag des Landes zur Sicherung der Versorgung mit den dringend benötigten stationären Pflegeplätzen."
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Stefan Kraft, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: +49 711 9604960, www.bpa.de
Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/17920/6172521
Wird die Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg weiterhin umgesetzt, dann verschwinden sehr bald schon rund 15 Prozent der Pflegeheimplätze im Land. Davor hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) auf Basis einer Erhebung unter rund 400 stationären Einrichtungen gewarnt.
Anlässlich einer Expertenanhörung im Sozialausschuss des Landtages zum Entwurf des neuen Heimgesetzes (TPQG) sagt die bpa-Landesvorsitzende Nicole Schliz: "Die alte Landesheimbauverordnung passt längst nicht mehr in eine Zeit, in der Pflegebedürftige und ihre Familien dringend nach Versorgungskapazitäten suchen und die Zahl der Pflegebedürftigen weiter stark wächst. Werden die restriktiven Vorgaben weiterhin umgesetzt, droht ein dramatischer Versorgungsengpass."
Der Verband hatte gemeinsam mit anderen Leistungserbringerverbänden rund 400 Pflegeheime in Baden-Württemberg, die zusammen etwa 31.500 Plätze bereitstellen, nach den Auswirkungen der Verordnung gefragt. Danach würden allein bei diesen Trägern circa 4750 Plätze wegfallen. Die Landesregierung plant jedoch, die Vorgaben der Landesheimbauverordnung nahezu unverändert in die neue Ausführungsverordnung zum Heimgesetz zu übernehmen.
"Das TPQG bietet jetzt die Chance, die aktuellen Realitäten wahrzunehmen und gegenzusteuern", so Schliz. In diesem Gesetzgebungsverfahren kann die vollständige Umsetzung der Landesheimbauverordnung in den bestehenden Einrichtungen gestoppt werden. Das wäre ein wichtiger Beitrag des Landes zur Sicherung der Versorgung mit den dringend benötigten stationären Pflegeplätzen."
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