Bonn (ots) -
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) nimmt mit großer Zustimmung die heute erreichte Einigung im Trilog zwischen dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission zu neuen Regeln für sogenannte Neue Genomische Techniken (NGT) zur Kenntnis. "Nach vielen Jahren des zähen Ringens wurde ein Meilenstein erreicht. Mit dem Kompromiss wird der Weg geebnet für eine zukunftsorientierte Pflanzenzüchtung in Europa", kommentiert BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer den Kompromiss.
Vorteile für Landwirtschaft und Umwelt
Die vorgesehenen Regelungen ermöglichen es, mit NGT erzielte Pflanzen sicher und effizient auf den Markt zu bringen und zügiger in der praktischen Landwirtschaft verfügbar zu machen. Damit leistet die neue NGT-Verordnung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenschonung und Ernährungssicherheit.
Durch die klare Differenzierung von NGT-Pflanzen anhand wissenschaftlicher Kriterien wird Rechtssicherheit geschaffen. Die Regulierungsauflagen für NGT1-Pflanzen - also solche, die auch durch klassische Züchtung oder natürliche Mutation entstehen könnten - werden dadurch angemessen und praktikabel. "Damit verbessern sich die Möglichkeiten, resistente, klimaangepasste und nachhaltige Sorten zu entwickeln - mit Perspektive für mehr Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in ganz Europa", so Schäfer.
Transparenz und Kontrolle bleiben gewahrt
In den neuen Kennzeichnungsregeln sieht der BDP die Verbindung von technologischer Innovation mit verantwortungsbewusstem Umgang. Vor allem der Eintrag in die Beschreibende Sortenliste und die Kennzeichnung des Saatguts trägt dem Wunsch in der Landwirtschaft nach Transparenz und Wahlmöglichkeiten Rechnung. Positiv bewertet der BDP die Klarstellung, dass das unbeabsichtigte Vorhandensein von NGT1-Pflanzen in Ökoprodukten nicht als Verstoß gilt.
Nächste Schritte für ein modernes Innovationsumfeld
Mit dem Trilog-Ergebnis ist ein wichtiger Schritt erreicht. Wenn Parlament und Rat dem Ergebnis zustimmen, wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der praxisrelevante Fortschritte in der Pflanzenzüchtung fördert. Für die erfolgreiche Umsetzung der neuen Regeln kommt es nun auch darauf an, den Umgang mit Patenten so auszugestalten, dass alle Züchtungsunternehmen in Deutschland und Europa die neuen Züchtungsmethoden tatsächlich anwenden können. "Die Politik muss sicherstellen, dass Innovation in der Pflanzenzüchtung nicht durch Patentansprüche behindert wird", fordert Schäfer.
Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.
Ulrike Amoruso-Eickhorn, Leiterin Kommunikation und Strategie
Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn
Telefon: +49 (0) 228/98581-17, Mobil: +49 (0) 172 2664573
Telefax: +49 (0) 228/98581-19
E-Mail: ulrike.amoruso@bdp-online.de
Original-Content von: Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/100826/6172745
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) nimmt mit großer Zustimmung die heute erreichte Einigung im Trilog zwischen dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission zu neuen Regeln für sogenannte Neue Genomische Techniken (NGT) zur Kenntnis. "Nach vielen Jahren des zähen Ringens wurde ein Meilenstein erreicht. Mit dem Kompromiss wird der Weg geebnet für eine zukunftsorientierte Pflanzenzüchtung in Europa", kommentiert BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer den Kompromiss.
Vorteile für Landwirtschaft und Umwelt
Die vorgesehenen Regelungen ermöglichen es, mit NGT erzielte Pflanzen sicher und effizient auf den Markt zu bringen und zügiger in der praktischen Landwirtschaft verfügbar zu machen. Damit leistet die neue NGT-Verordnung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenschonung und Ernährungssicherheit.
Durch die klare Differenzierung von NGT-Pflanzen anhand wissenschaftlicher Kriterien wird Rechtssicherheit geschaffen. Die Regulierungsauflagen für NGT1-Pflanzen - also solche, die auch durch klassische Züchtung oder natürliche Mutation entstehen könnten - werden dadurch angemessen und praktikabel. "Damit verbessern sich die Möglichkeiten, resistente, klimaangepasste und nachhaltige Sorten zu entwickeln - mit Perspektive für mehr Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in ganz Europa", so Schäfer.
Transparenz und Kontrolle bleiben gewahrt
In den neuen Kennzeichnungsregeln sieht der BDP die Verbindung von technologischer Innovation mit verantwortungsbewusstem Umgang. Vor allem der Eintrag in die Beschreibende Sortenliste und die Kennzeichnung des Saatguts trägt dem Wunsch in der Landwirtschaft nach Transparenz und Wahlmöglichkeiten Rechnung. Positiv bewertet der BDP die Klarstellung, dass das unbeabsichtigte Vorhandensein von NGT1-Pflanzen in Ökoprodukten nicht als Verstoß gilt.
Nächste Schritte für ein modernes Innovationsumfeld
Mit dem Trilog-Ergebnis ist ein wichtiger Schritt erreicht. Wenn Parlament und Rat dem Ergebnis zustimmen, wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der praxisrelevante Fortschritte in der Pflanzenzüchtung fördert. Für die erfolgreiche Umsetzung der neuen Regeln kommt es nun auch darauf an, den Umgang mit Patenten so auszugestalten, dass alle Züchtungsunternehmen in Deutschland und Europa die neuen Züchtungsmethoden tatsächlich anwenden können. "Die Politik muss sicherstellen, dass Innovation in der Pflanzenzüchtung nicht durch Patentansprüche behindert wird", fordert Schäfer.
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