Nürnberg (ots) -
Düsseldorfer Tabelle 2026: Fehlende Anpassungen verschärfen soziale Schieflage
ISUV warnt: Pauschale Wohnkosten und stagnierende Selbstbehalte treiben immer mehr Unterhaltspflichtige an die Armutsgrenze
Mit der Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2026 (DTB 2026) setzt sich ein lange kritisierter Trend fort: Trotz minimaler Anpassungen beim Mindestunterhalt bleiben zentrale strukturelle Probleme ungelöst. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) sieht hierin ein zunehmendes sozialpolitisches Risiko und fordert erneut dringend die Regionalisierung der Wohnkosten im Selbstbehalt.
Nur geringe Erhöhung beim Mindestunterhalt - Selbstbehalte erneut unverändert
Der Mindestunterhalt steigt 2026 nur leicht. Durch die Kindergelderhöhung fällt der real spürbare Anstieg jedoch gering aus. Gleichzeitig bleiben die Selbstbehalte vollkommen unverändert. Insbesondere wird im Selbstbehalt weiterhin pauschal von 520 Euro Warmmiete ausgegangen - gleicher Betrag, gleiches Raster, für ganz Deutschland. Und genau das ist das Problem.
ISUV: Pauschale Wohnkosten führen zu massiver sozialer Schieflage
Die pauschalen Wohnkosten treffen unterhaltspflichtige Eltern immer härter. In vielen Regionen sind Mieten in den vergangenen Jahren massiv gestiegen - die DTB reagiert darauf jedoch nicht.
"Die Weigerung, Wohnkosten endlich realitätsnah und regionalisiert abzubilden, ist der zentrale Konstruktionsfehler der Düsseldorfer Tabelle", kritisiert ISUV-Bundesvorsitzende Melanie Ulbrich. "Wer in Ballungsräumen lebt, hat faktisch keine Chance, eine angemessene Wohnung zu mieten, die auch Raum für Kinder beim Umgang bietet. Das behindert bis heute eine gleichberechtigte Betreuung nach Trennung oder Scheidung."
Die Forderung des ISUV ist seit Jahren klar: Wohnkosten müssen regionalisiert werden, wie es auch Ex-Justizminister Buschmann als Ziel in der Reform des Familienrechts vorgesehen hatte.
Normale Einkommen rutschen an den Selbstbehalt - oder darunter
Mit einem Bruttogehalt von 3.000 EUR monatlich und zwei Kindern liegt man - je nach Region - nur knapp über dem Selbstbehalt, teilweise sogar darunter. Dies ist kein Ausnahmefall mehr, sondern die Realität vieler Unterhaltspflichtiger in Deutschland.
Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten weiterhin: Lebensmittel bleiben deutlich teurer, Energiekosten schwanken, aber sinken nicht auf ein früheres Niveau. Die DTB bildet diesen Kostendruck nicht ab.
Sozialpolitischer Sprengstoff: Unterhaltspflicht als Armutsfalle
Die Konsequenzen verfestigen sich: Immer mehr Unterhaltspflichtige, die eigentlich ausreichend verdienen sollten, müssen Bürgergeld zur Existenzsicherung beantragen - häufig als sogenannte Aufstocker. Diese Entwicklung birgt politischen Zündstoff, zumal parallel über Änderungen im Bürgergeld diskutiert wird.
"Unterhaltspflichtige, die voll arbeiten und Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen, dürfen nicht in die Armut getrieben werden", mahnt Ulbrich. "Diese Entwicklung ist sozialpolitischer Sprengstoff und muss endlich ernst genommen werden."
ISUV empfiehlt: Anspruch prüfen - Bürgergeld bei temporärer Bedarfsgemeinschaft nutzen
Der Verband rät Betroffenen, ihre Ansprüche prüfen zu lassen:
- Bürgergeld kann beantragt werden, wenn Kinder regelmäßig betreut werden (temporäre Bedarfsgemeinschaft).
- ISUV unterstützt Unterhaltspflichtige bei der Antragstellung.
ISUV: Unterhalt möglichst gütlich regeln, Mindestunterhalt beachten
Trotz der Defizite der DTB empfiehlt ISUV weiterhin:
- Unterhalt gütlich und gemeinsam festlegen,
- Gerichtsverfahren möglichst vermeiden,
- Mindestunterhalt selbstverständlich einhalten.
Gemeinsame Lösungen seien stabiler und familienfreundlicher als rein tabellarische Vorgaben.
Reformstau beim Unterhalts- und Umgangsrecht - Politik muss handeln
ISUV kritisiert, dass die dringend erforderliche umfassende Reform des Unterhalts- und Umgangsrechts nach wie vor aussteht.
"Es reicht nicht, die Tabelle jährlich minimal anzupassen. Wir brauchen ein modernes Unterhalts- und Umgangsrecht, das der Lebenswirklichkeit von Trennungsfamilien im Jahr 2026 entspricht", fordert Ulbrich. "Die DTB ist zwar nur eine Empfehlung, stellt aber die Rechtsrealität dar. Hier muss die Politik endlich aktiv werden."
Positiv: Verbesserungen beim Selbstbehalt für Enkel- und Elternunterhalt
Der Verband begrüßt zwei Neuerungen ausdrücklich:
- erstmals angemessener Selbstbehalt beim Enkelunterhalt,
- klar definierter angemessener Selbstbehalt beim Elternunterhalt.
Beides sei wichtig, um ältere Menschen nicht übermäßig zu belasten und die Kindergeneration vor doppelter finanzieller Beanspruchung zu schützen.
Fazit
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 bringt zwar punktuelle Fortschritte im Verwandtenunterhalt, verfehlt jedoch erneut die dringend benötigte strukturelle Modernisierung. Besonders die pauschale Wohnkostenregelung sei nach Ansicht des ISUV nicht mehr tragbar und entwickle sich zu einem der größten sozialen Konfliktfelder im Familienrecht.
"Die Politik muss endlich handeln - sonst verschärft sich eine soziale Schieflage, die längst die Mitte der Gesellschaft erreicht hat", so das Fazit von Melanie Ulbrich.
Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht - ISUV e.V.
Der ISUV e.V. ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafür einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung übernehmen. Wir stehen als Verband dafür, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswählen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren Lebensumständen passt.
Seit unserer Gründung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafür engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit über 5.000 Mitgliedern und über 60 bundesweiten Kontaktstellen bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.
Bundesvorstand: Melanie Ulbrich, Murat B. Aydin, Klaus Fischbeck, Klaus Bednorz, Anna Freitag, Monika Roth
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, Vereinsregister-Nr. 3569 Registriert im Lobbyregister unter R 003635
Kontakt für Presseanfragen:
ISUV e.V. - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende
presse@isuv.de
www.isuv.de
Original-Content von: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/179701/6172790
Düsseldorfer Tabelle 2026: Fehlende Anpassungen verschärfen soziale Schieflage
ISUV warnt: Pauschale Wohnkosten und stagnierende Selbstbehalte treiben immer mehr Unterhaltspflichtige an die Armutsgrenze
Mit der Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2026 (DTB 2026) setzt sich ein lange kritisierter Trend fort: Trotz minimaler Anpassungen beim Mindestunterhalt bleiben zentrale strukturelle Probleme ungelöst. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) sieht hierin ein zunehmendes sozialpolitisches Risiko und fordert erneut dringend die Regionalisierung der Wohnkosten im Selbstbehalt.
Nur geringe Erhöhung beim Mindestunterhalt - Selbstbehalte erneut unverändert
Der Mindestunterhalt steigt 2026 nur leicht. Durch die Kindergelderhöhung fällt der real spürbare Anstieg jedoch gering aus. Gleichzeitig bleiben die Selbstbehalte vollkommen unverändert. Insbesondere wird im Selbstbehalt weiterhin pauschal von 520 Euro Warmmiete ausgegangen - gleicher Betrag, gleiches Raster, für ganz Deutschland. Und genau das ist das Problem.
ISUV: Pauschale Wohnkosten führen zu massiver sozialer Schieflage
Die pauschalen Wohnkosten treffen unterhaltspflichtige Eltern immer härter. In vielen Regionen sind Mieten in den vergangenen Jahren massiv gestiegen - die DTB reagiert darauf jedoch nicht.
"Die Weigerung, Wohnkosten endlich realitätsnah und regionalisiert abzubilden, ist der zentrale Konstruktionsfehler der Düsseldorfer Tabelle", kritisiert ISUV-Bundesvorsitzende Melanie Ulbrich. "Wer in Ballungsräumen lebt, hat faktisch keine Chance, eine angemessene Wohnung zu mieten, die auch Raum für Kinder beim Umgang bietet. Das behindert bis heute eine gleichberechtigte Betreuung nach Trennung oder Scheidung."
Die Forderung des ISUV ist seit Jahren klar: Wohnkosten müssen regionalisiert werden, wie es auch Ex-Justizminister Buschmann als Ziel in der Reform des Familienrechts vorgesehen hatte.
Normale Einkommen rutschen an den Selbstbehalt - oder darunter
Mit einem Bruttogehalt von 3.000 EUR monatlich und zwei Kindern liegt man - je nach Region - nur knapp über dem Selbstbehalt, teilweise sogar darunter. Dies ist kein Ausnahmefall mehr, sondern die Realität vieler Unterhaltspflichtiger in Deutschland.
Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten weiterhin: Lebensmittel bleiben deutlich teurer, Energiekosten schwanken, aber sinken nicht auf ein früheres Niveau. Die DTB bildet diesen Kostendruck nicht ab.
Sozialpolitischer Sprengstoff: Unterhaltspflicht als Armutsfalle
Die Konsequenzen verfestigen sich: Immer mehr Unterhaltspflichtige, die eigentlich ausreichend verdienen sollten, müssen Bürgergeld zur Existenzsicherung beantragen - häufig als sogenannte Aufstocker. Diese Entwicklung birgt politischen Zündstoff, zumal parallel über Änderungen im Bürgergeld diskutiert wird.
"Unterhaltspflichtige, die voll arbeiten und Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen, dürfen nicht in die Armut getrieben werden", mahnt Ulbrich. "Diese Entwicklung ist sozialpolitischer Sprengstoff und muss endlich ernst genommen werden."
ISUV empfiehlt: Anspruch prüfen - Bürgergeld bei temporärer Bedarfsgemeinschaft nutzen
Der Verband rät Betroffenen, ihre Ansprüche prüfen zu lassen:
- Bürgergeld kann beantragt werden, wenn Kinder regelmäßig betreut werden (temporäre Bedarfsgemeinschaft).
- ISUV unterstützt Unterhaltspflichtige bei der Antragstellung.
ISUV: Unterhalt möglichst gütlich regeln, Mindestunterhalt beachten
Trotz der Defizite der DTB empfiehlt ISUV weiterhin:
- Unterhalt gütlich und gemeinsam festlegen,
- Gerichtsverfahren möglichst vermeiden,
- Mindestunterhalt selbstverständlich einhalten.
Gemeinsame Lösungen seien stabiler und familienfreundlicher als rein tabellarische Vorgaben.
Reformstau beim Unterhalts- und Umgangsrecht - Politik muss handeln
ISUV kritisiert, dass die dringend erforderliche umfassende Reform des Unterhalts- und Umgangsrechts nach wie vor aussteht.
"Es reicht nicht, die Tabelle jährlich minimal anzupassen. Wir brauchen ein modernes Unterhalts- und Umgangsrecht, das der Lebenswirklichkeit von Trennungsfamilien im Jahr 2026 entspricht", fordert Ulbrich. "Die DTB ist zwar nur eine Empfehlung, stellt aber die Rechtsrealität dar. Hier muss die Politik endlich aktiv werden."
Positiv: Verbesserungen beim Selbstbehalt für Enkel- und Elternunterhalt
Der Verband begrüßt zwei Neuerungen ausdrücklich:
- erstmals angemessener Selbstbehalt beim Enkelunterhalt,
- klar definierter angemessener Selbstbehalt beim Elternunterhalt.
Beides sei wichtig, um ältere Menschen nicht übermäßig zu belasten und die Kindergeneration vor doppelter finanzieller Beanspruchung zu schützen.
Fazit
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 bringt zwar punktuelle Fortschritte im Verwandtenunterhalt, verfehlt jedoch erneut die dringend benötigte strukturelle Modernisierung. Besonders die pauschale Wohnkostenregelung sei nach Ansicht des ISUV nicht mehr tragbar und entwickle sich zu einem der größten sozialen Konfliktfelder im Familienrecht.
"Die Politik muss endlich handeln - sonst verschärft sich eine soziale Schieflage, die längst die Mitte der Gesellschaft erreicht hat", so das Fazit von Melanie Ulbrich.
Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht - ISUV e.V.
Der ISUV e.V. ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafür einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung übernehmen. Wir stehen als Verband dafür, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswählen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren Lebensumständen passt.
Seit unserer Gründung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafür engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit über 5.000 Mitgliedern und über 60 bundesweiten Kontaktstellen bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.
Bundesvorstand: Melanie Ulbrich, Murat B. Aydin, Klaus Fischbeck, Klaus Bednorz, Anna Freitag, Monika Roth
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, Vereinsregister-Nr. 3569 Registriert im Lobbyregister unter R 003635
Kontakt für Presseanfragen:
ISUV e.V. - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende
presse@isuv.de
www.isuv.de
Original-Content von: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/179701/6172790
© 2025 news aktuell